Das Programm

Das neue Programmheft ist da! Ab sofort findest du alle wichtigen Informationen zum #BR26 gebündelt in einem Heft – hier zum Download und schon bald auch in zahlreichen Bildungsstätten und Gewerkschaftsbüros sowie als Beilage von relevanten Publikationen.

Wähle aus zahlreichen Fachforen, Vorträgen im großen Plenum und interaktiven Formaten dein eigenes Programm und lade dir jetzt das Programmheft mit allen aktuellen Informationen herunter.

Das Programm wurde gemeinsam mit den Mitgliedsgewerkschaften des DGB, Vertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis sowie anerkannte Expert*innen entwickelt. Das #BR26 liefert Fachwissen, vermittelt Unterstützung für die tägliche BR-Arbeit und zeigt lebensnah Gestaltungsmöglichkeiten für gute Arbeit. Modern, praxisnah und dicht an den betrieblichen Realitäten.

  • Erfahre, was dich im Kreativforum „Eure Werkstatt“ erwartet und wie du bei „Treffen und Reden“ in den Austausch mit den Spitzen der Mitgliedsgewerkschaften und wichtige Multiplikator*innen kommst.
  • Verschaffe dir einen Überblick über die zahlreichen Fachforen und spannenden Referent*innen aus Praxis, Gewerkschaften, und Wissenschaft.

  • Wähle aus zahlreichen Fachforen, Vorträgen im großen Plenum und interaktiven Formaten dein eigenes Programm und lade dir jetzt das Programmheft mit allen aktuellen Informationen herunter.

Deine Anmeldung zum #BR26

Ab sofort kannst du dich anmelden und dir dein Ticket für Deutschlands wichtigstes Betriebsratsforum sichern! Die Kostenübernahmeerklärung deines Betriebs sowie den Betriebsratsbeschluss musst du erst in einem zweiten Schritt hochladen. Hier erhältst du alle Informationen für die Anmeldung, zur späteren Namensänderung und zu den Hotels.

Freistellung und Kostenübernahme

Das #BR26 vermittelt Inhalte, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Der Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme ergibt sich aus § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Die Arbeitgeber*innen tragen die Kosten für Teilnahme, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung und stellen das Betriebsratsmitglied unter Lohnfortzahlung frei.
Das #BR26 ist nach § 37 Abs. 7 BetrVG anerkannt.

Kooperationspartner

Programmbeteiligte